Verleih Schneeschuhe und Snowboard-Ausrüstung Bayern
– Schneeschuhe: pro Tag 13 EUR
4 Paare „F2“ (rot): Schuhgröße 36 – 48 (Fersenriemenverstellung)
1 Paar „Inook“ (grau): Schuhgröße 36 – 47 (Verstellung über Schiene), Zum Laufen bitte die Fersenverriegelung rausmachen
1 Paar „Alpidex“ (grün/sw) Schuhgröße 38 – 45
1 Paar „MSR“ (blau) Schuhgröße sehr variabel
– Snowboards in allen Größen inkl. Bindung: pro Tag 16 EUR
– Snowboardschuhe in allen Größen: pro Tag 10 EUR
– Helm: pro Tag 5 EUR
– auf Anfrage: Ski 16 EUR
– Skischuhe 10 EUR
Telefon 09151 94650 Handy/mobil 0049 171 444 9029 email: info@bergundton.de
Abholung: in 91241 Kirchensittenbach, Oberkrumbach 56
Schneeschuhwandern:
Leiht euch bei mir hochwertige Schneeschuhe für eure nächste Wanderung durch den Schnee. Ich empfehle euch z.B. eine Tour zum Ochsenkopf im Fichtelgebirge oder in den Bayerischen Wald. Ihr könnt meine Schneeschuhe für Tagestouren oder für euren Wochenendtrip in die Alpen abholen. Wenn der Winter auch in unserer Region Einzug hält, bietet sich bei ausreichender Schneelage eine winterliche Entdeckungsreise durch die Wälder im Nürnberger Land, der Oberpfalz und in der Fränkischen Schweiz an.
Mitbringen:
Ihr benötigt Ski-/Winterkleidung, Mütze, Handschuhe, Bergschuhe/Winterstiefel (festes knöchelhohes Schuhwerk), evtl. Gamaschen. Skistöcke oder Wanderstöcke mit Teller.
Nehmt Rücksicht und achtet auf eure Sicherheit:
Bitte lauft nur auf ausreichender Schneedecke, nicht in Loipen und nicht in der Nähe von Wildfütterstellen. Beachtet im Gebirge die Lawinengefahr sowie die allgemeinen Gefahren im Winter. Schneeschuhlaufen kann anstrengend sein, wer keine Erfahrung hat, sollte erst einmal nur kurze und einfache Touren gehen.
Benutzung der Schneeschuhe:
Die Schneeschuhe können mittels Riemen und oder Ratschen auf die benötigte Schuhgröße (ca. 36-47) eingestellt werden. Für steiles Gelände kann eine Steighilfe ausgeklappt werden.
Wir haften nicht bei unsachgemäßer Nutzung des Materials.
Materialnutzung / Rückgabe von Mietgegenständen.
Grundsätzlich gilt:
- Die Benutzung des Materials erfolgt auf eigene Gefahr und Haftung. Der Nutzer haftet für den Zustand des Materials, sowie für Personen- oder Sachschäden, welche ihm selbst oder Dritten durch die Nutzung entstehen.
- Das Material ist in sauberem und der normalen Abnutzung entsprechendem Zustand zurückzugeben. Bei starker Verschmutzung oder über die normale Abnutzung hinausgehender Abnutzung kann Berg&Ton Schadenersatz verlangen.
- Eine verspätete Rückgabe oder eine Rückgabe an einem anderen als dem vereinbarten Ort führt zu Mehraufwand seitens Berg&Ton, der entsprechend berechnet wird 50 € pro Personalstunde.
- Bei Schäden oder Verlust von Mietgegenständen haftet der Kunde bis zu einem Höchstbetrag des Neupreises zzgl. ggf. der Gebühren für eine Ersatzlieferung. Soweit der Schaden grob fahrlässig, vorsätzlich oder unter Alkoholeinfluss entstanden ist, können auch weitere Ansprüche geltend gemacht werden. Zudem gilt für Schäden, für welche der Kunde haftet, die Leistung seitens Berg&Ton als vollständig erbracht
Sonstige Bestimmungen:
- Die Nutzung beginnt mit der Entgegennahme und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe.
- Verleihgegenstände dürfen nicht genutzt bzw. nicht gebraucht werden: – von Kindern ohne Begleitung durch Erwachsene, – zur Weitervermietung oder – von Personen, die unter Einfluss von Alkohol- und/ oder Drogen stehen.
- Vor der Nutzung eines Verleihgegenstandes muss sich der Kunde mit der Funktionsweise und dem richtigen Gebrauch vertraut machen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die speziellen Einschränkungen und Sicherheitsbestimmungen (z.B. gemäß Gebrauchsanleitung) sowie die allgemeinen Regeln und Sicherheitsbestimmungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung und dem Transport des Verleihgegenstandes stehen (z.B. sportartspezifische Vorfahrts- und Verhaltensregeln, Warnungen vor gefährlichen Gebieten, Sicherung von Ladung, etc.) zu beachten.
- Es ist untersagt, Eingriffe an einem Verleihgegenstand vorzunehmen oder Umbauten daran durchzuführen.
- Ein zurückgegebener Verleihgegenstand wird von Berg&Ton vor dem weiteren Verleih bzw. innerhalb von 72 Stunden nach dem letzten Tag der Verleihdauer auf Schäden inspiziert. Der Kunde wird bei Vorliegen einer Schadensmeldung umgehend informiert. Für Schäden, die dem Kunden nicht innerhalb 72 Stunden nach dem letzten Tag der Verleihdauer angezeigt wurden, haftet der Kunde nicht